Bundesnetzwerk mit Prüfsteinen zur Bundestagswahl

FOKUS AUF DIE SCHWÄCHSTEN LEGEN!

Mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 geht eine turbulente Legislaturperiode zu Ende, die das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe intensiv begleitet hat. Die Einführung des Teilhabechancengesetzes hat die Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen verbessert. Für das Bundesnetzwerk ist das Gesetz eine große Chance zur Teilhabe von Langzeiterwerbslosen. Es bleibt die Hoffnung auf eine Verstetigung über die Bundestagswahl hinaus, um die Reichweite des Gesetzes zu erhöhen.

Die mehr als 200 im sozialen Arbeitsmarkt tätigen Unternehmen und Organisationen, die im Bundesnetzwerk zusammenarbeiten, sind dabei wichtige Akteure. Sie kennen die lokalen Arbeitsmärkte sowie die arbeitsmarktlich und sozial Ausgeschlossenen gut und stellen zudem wichtige soziale und stadtteilbezogene Dienstleistungen zur Verfügung.

Gerade jetzt in der Pandemie geht es um den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Beschäftigungsträger mit ihren Angeboten für Menschen in prekären Lebenslagen und für das Gemeinwesen brauchen die maximale Unterstützung durch die Politik. Geld ist genug da, denn 2020 wurden erneut über 700 Millionen Euro nicht wie vom Bundesgesetzgeber vorgesehen für die Förderung von Langzeitarbeitslosen aufgewendet, sondern ungenutzt zurückgegeben.

Das Bundesnetzwerk hat – auch für die Diskussionen mit unseren regionalen Netzwerken – beschäftigungspolitische Kernforderungen zur Bundestagswahl zusammengestellt. Auf der Sitzung vom 18. März 2021 wurden diese ergänzt, um die aktuellen politischen Entwicklungen adäquat widerzuspiegeln.

Insgesamt:

  1. Ausschöpfung der für die Eingliederung vorgesehenen Mittel zugunsten von langzeitarbeitslosen Menschen;
  2. keine weitere Verschiebung von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungstitel;
  3. Ein Recht auf soziale Teilhabe durch die Ermöglichung von Teilnahme an einem arbeitsmarktpolitischen Angebot für alle Personen im Leistungsbezug;
  4. Betonung der Wichtigkeit von Freiwilligkeit bei der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen („Recht statt Pflicht“)

Für das Teilhabechancengesetz:

  • Entfristung des Teilhabechancengesetzes, weg von der „Programmitis“ in der Arbeitsmarktpolitik, hin zum Regelinstrument für den sozialen Arbeitsmarkt und für gesellschaftliche Teilhabe;
  • Kofinanzierung des Teilhabechancengesetzes aus Bundesmitteln für Sach- und Restpersonalkosten sowie arbeitsplatzbezogene Unterweisung und Anleitung (z.B. über eine Nutzung des §16f SGB II) für gemeinnützige Betriebe;
  • Übernahme auch von Landesmindestlöhnen;
  • Verbindliche Nutzung des Passiv-Aktiv-Transfers auf Bundes- und kommunaler Ebene zugunsten der Langzeitarbeitslosen;

Auf der Grundlage dieser Prüfsteine wird das Bundesnetzwerk Empfehlungen zur Bundestagswahl veröffentlichen. Zuvor werden die Wahlprogramme der Parteien analysiert und festgestellt, in wie weit diese Forderungen Berücksichtigung gefunden haben.

Gern stehen wir beratend zur Verfügung.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesnetzwerkes und der LAG Arbeit in Hessen als PDF-Dokument.

Zum Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe:

Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe ist ein Verbund von rund 240 arbeitsmarktlichen Dienstleistern in den Landesarbeitsgemeinschaften und Verbänden für Arbeit in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Praktiker in den Organisationen entwickeln ihre Erkenntnisse im Umgang mit arbeitslosen Menschen bei der Umsetzung von Angeboten der Aktivierung, Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung.

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Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe

c/o Verband für Arbeit, Bildung und Integration, Silbersteinstraße 33 in 12051 Berlin

Presseanfragen: Stephan Schultz 0162 2454 658

https://www.arbeit-teilhabe.de

LAG Arbeit in Hessen e.V.
Kurmainzer Str. 6
65929 Frankfurt
Presseanfragen: Miriam Hedtmann, 069-97319400

www.lag-arbeit-hessen.de