Jeder zehnte Arbeitslosengeldempfänger in Hessen muss mit Leistungen aus der Grundsicherung aufstocken
Der Arbeitsmarkt-Report Hessen betrachtet diesen Monat in seinem Schwerpunkt die Zahl der „Aufstocker“.
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beträge zur Arbeitslosenversicherung. Im Fall eintretender Arbeitslosigkeit erhält der Arbeitslose dann maximal für 24 Monate 60 Prozent des letzten Nettogehalts. Liegt dieser Betrag unter dem
Existenzminimum, können Arbeitslosengeldempfänger aufstockendes Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich Hartz IV“) beantragen.
In Hessen gab es im Jahr 2017 knapp 5.200 Doppelbezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Somit bezog in diesem Zeitraum fast jeder zehnte Empfänger von Arbeitslosengeld I zusätzlich Arbeitslosengeld II.
Der Doppelbezug ist in den letzten vier Jahren leicht rückläufig. Gründe dafür könnten Zuwächse in der Vollzeitbeschäftigung oder gestiegene Löhne im Niedriglohnbereich aufgrund der Einführung des Mindestlohns sein. Umgekehrt ist aber auch denkbar, dass prekäre Arbeitsverhältnisse mit kurzen Beschäftigungszeiten dazu führen, dass viele vormals Beschäftigte erst gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben können.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Arbeitsmarkt-Report Hessen 06/2018.
Monatliche Übersicht über beschäftigungspolitische Maßnahmen in Hessen
Darüber hinaus enthält der Report jeden Monat Übersichten über den Bestand an TeilnehmerInnen in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den hessischen Kommunen, getrennt nach der Kostenträgerschaft im SGB III und SGB II.
Der Arbeitsmarkt-Report Hessen wird vom Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz für die LAG Arbeit in Hessen e.V. erstellt.
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