Unsere Positionen zum geplanten Teilhabechancengesetz

Die LAG Arbeit in Hessen begrüßt die Zielrichtung des im Koalitionsvertrag geplanten neuen Regelinstrumentes „Teilhabe für Alle“.  Um tatsächlich möglichst viele Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen, dürfen die bürokratischen Hürden für eine Teilnahme jedoch nicht zu hoch sein. Die Tätigkeiten sollten arbeitsmarktnah sein  und eine fachliche Betreuung der Langzeitarbeitslosen vor Ort muss auskömmlich finanziert werden.

In einem gemeinsamen Positionspapier des Bundesnetzwerkes für Arbeit und soziale Teilhabe zum Referentenentwurf / Teilhabechancengesetz vom 11.06.2018  haben wir unsere fachlichen Empfehlungen und politischen Positionen  zusammengefasst.

Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe ist ein Verbund von mittlerweile mehr als 330 arbeitsmarktlichen Organisationen bzw. Sozialunternehmen in Landesverbänden und Arbeitsgemeinschaften aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Die Praktiker in den Organisationen entwickeln seit vielen Jahren ihre Erkenntnisse im Umgang mit arbeitslosen Menschen bei der Umsetzung von Angeboten im Bereich Aktivierung, Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung.

Ansprechpartnerin:
Kerstin Gerbig
LAG Arbeit in Hessen e.V.
Mainzer Landstraße 405
60326 Frankfurt am Main
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Tel.: 069-97319400