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Arbeitsmarkt-Report Hessen 02/2018 – Die häufigsten Gründe für Sanktionen im SGB II

Der Arbeitsmarkt-Report Hessen betrachtet diesen Monat in seinem Schwerpunkt die Gründe für Sanktionen gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II in Hessen.

Mehr als zwei Drittel der Sanktionen wurden auf Grund von Termin- bzw. Meldeversäumnissen verhängt.

Deutlich seltener waren Ablehnung von Jobangeboten oder mangelnde Eigeninitiative bei der Jobsuche die Ursache einer Sanktion. Nur jede achte Sanktion wurde ausgesprochen, weil Empfänger von Arbeitslosengeld II sich weigerten, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen. 11,9 Prozent der Sanktionen wurden aufgrund eines Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung verhängt.

In 4,6 Prozent der Fälle waren „Sonstige Gründe“ Anlass für die Sanktion. Hierzu zählen beispielsweise die absichtliche Verminderung von Einkommen und Vermögen oder unwirtschaftliches Verhalten des Leistungsempfängers.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Arbeitsmarktreport Hessen 02/2018

Monatliche Übersicht über beschäftigungspolitische Maßnahmen in Hessen

Darüber hinaus enthält der Report jeden Monat Übersichten über den Bestand an TeilnehmerInnen in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den hessischen Kommunen, getrennt nach der Kostenträgerschaft im SGB III und SGB II.

Der Arbeitsmarkt-Report Hessen wird vom Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz für die LAG Arbeit in Hessen e.V. erstellt.

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