Am 18.05.2015 hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zu einer öffentlichen Sitzung eingeladen. Diskussionsgegenstand waren die Konzepte des BMAS „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“, der Antrag „Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit“ der Fraktion DIE LINKE und der Antrag „Arbeitsförderung neu ausrichten – Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung“ der Fraktion der GRÜNEN (Zusammenfassung in unserem Beitrag vom 02.02.15). Dazu lagen Stellungnahmen – die meisten als arbeitsmarktpolitischer Rundumschlag – von insgesamt 13 Verbänden bzw. Einzelsachverständigen vor: von Wohlfahrtsverbänden, Sozialpartnern, wissenschaftliche Instituten, aber auch von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.
Wer sich einen Überblick über die aktuellen Positionierungen verschaffen möchte, findet alle Stellungnahmen hier. Die Stellungnahmen enthalten die bekannten Argumente für den Ausbau der Weiterbildung, öffentlich geförderte Beschäftigung inkl. Passiv-Aktiv-Tausch, die Verbesserung des Fallmanagements usw. Die dafür erforderliche finanzielle Ausstattung spielt auch in der folgenden Befragung der Sachverständigen durch die Abgeordneten (Wortprotokoll der Anhörung) kaum eine Rolle. Auch der Deutsche Landkreistag, der sich am aktuellsten und pointiertesten äußert, wendet die Plünderung des Eingliederungstitels durch das ESF-Langzeitarbeitslosenprogramm in wohlgesetzte Worte.
Er kritisiert an der Bundespolitik, dass „die Fokussierung auf zusätzliche Bundesprogramme für eine sehr begrenzte Anzahl von Personen dazu“ führt, „dass die mittelfristigen Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter erheblich eingeschränkt werden. Während die Bundesprogramme einem zahlenmäßig begrenzten Personenkreis von ca. 40.000 Menschen zugutekommen können, werden die Handlungsmöglichkeiten für insgesamt 4,4 Mio. Personen eingeschränkt. Besser wäre es, die Regelinstrumente der Jobcenter zu verbessern und vor allem zu flexibilisieren.“ Noch besser wäre es gewesen, wenn die Bundesprogramme (unabhängig von der Kritik an ihrer Ausgestaltung) gar nicht aus dem Eingliederungstitel finanziert würden oder er dafür erhöht worden wäre. Dann gäbe es auch nicht das Problem der mangelnden Verpflichtungsermächtigungen der Jobcenter, auf das der Landkreistag zurecht hinweist: „Hier werden die Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter – insbesondere für langfristigere und überjährige Maßnahmen – zusätzlich verkürzt, um die Finanzierung der Bundesprogramme sicher zu stellen. … Insofern ist es für die Jobcenter ärgerlich, dass die Finanzierung des Bundesprogramms über einen Vorwegabzug aus dem Eingliederungsbudget erfolgt. Damit entsteht ein faktischer Zwang für die Jobcenter, sich trotz der geschilderten Schwierigkeiten an dem Bundesprogramm zu beteiligen, um zumindest einen Teil der Mittel zurückzuerhalten.“ Um sie dann für etwas auszugeben, was man eigentlich gar nicht will, und man die Mittel lieber für Aus- und Weiterbildung verwendet hätte.