Neuer Mindestlohn in der Weiterbildung – Erhöhung auf niedrigem Niveau

Am 27.01.2015 haben sich GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes über einen Mindestlohn für die pädagogischen Beschäftigten in Weiterbildungsunternehmen geeinigt. Das Mindeststundenentgelt in Westdeutschland steigt demnach ab 01.01.2016 auf 14 Euro, das Monatsentgelt für eine 39-Stunden-Woche auf 2.374,01 Euro. Wohlgemerkt: es geht um Entgelte für Menschen mit einem Fachhochschul- oder Hochschulabschluss!

Zum Vergleich: die entsprechende Entgeltgruppe 9 in TV Öffentlicher Dienst beginnt zur Zeit für Berufsanfänger mit 2.587 Euro und liegt nach dreijähriger Beschäftigung bei 3.000 Euro.

Und wenn man über den Tellerrand in andere Branchen schaut, tut sich das Ausmaß der skandalösen Unterbezahlung auf: so lassen sich der Entgeltstatistik für 2013 der  Bundesagentur für Arbeit  die   mittleren Bruttolöhne vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entnehmen:

Der mittlere Lohn von Vollzeitbeschäftigten lag 2013 (in Euro, Medianwerte)

In Westdeutschland bei    3.094
In Frankfurt/Main bei        3.884
Bei Akademikern bei          4.836
Ohne Berufsabschluss      2.451

Trotz prozentual hoher Steigerung erreicht der Mindestlohn in der Weiterbildung 2016 immer noch nicht das Lohnniveau, das Vollzeitbeschäftigte ohne Berufsabschluss 2013 schon hatten.

Zum Nachlesen:
GEW-Tarif-Info vom 28.01.2015
BA-Studie:  https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_300648/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=300640&year_month=201312&year_month.GROUP=1&search=Suchen
Artikel in der FAZ vom 23.07.2014