BMAS kurz vor Fertigstellung eines Sonderprogrammes

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Quellen“ wurde der LAG Arbeit in Hessen ein erstes Kurzkonzept zugetragen.

Das Bundesarbeitsministerium plant ein ESF-finanziertes Sonderprogramm für die Integration von „arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher“.

Für dieses Programm sind insgesamt 940 Mio vorgesehen. Die für die Kofinanzierung erforderlichen Mittel in Höhe von 470 Mio müssen aus den bestehenden EGT der Jobcenter entnommen werden! Dies bedeutet also faktisch eine weitere Kürzung der Fördermittel für bestehende Maßnahmen.

Hier die wesentlichen Inhalte des Kurzkonzeptes

Kurzkonzept (vorläufiger Stand)

ESF-Bundesprogramm für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte im SGB II

Ziel des Bundesprogramms ist es, für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher im SGB II Perspektiven einer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich der Minderleistung durch Lohnkostenzuschüsse.

I. Zielgruppen

Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die

1. seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslossind,

2. das 35. Lebensjahr vollendet haben,

3. über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen (ohne Berufsausbildung bzw. seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf) und

4. bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann (Prognoseentscheidung).

Für Personen, die über die Kriterien der oben genannten Zielgruppe hinausgehen, weil sie in den letzten fünf Jahren keine Tätigkeit (auch keinen Minijob) ausgeübt haben und mindestens ein weiteres in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis aufweisen, wird die Möglichkeit einer Intensivförderung vorgesehen.

Das Programm richtet sich an motivierte Leistungsberechtigte. Die Entscheidung für die Teilnahme am Programm und die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sind freiwillig.

 

II. Inhaltliche Gestaltung

Das Programm steht auf zwei Standbeinen: der Gewinnung und Beratung/Unterstützung von Arbeitgebern durch den Betriebsakquisiteur im Jobcenter auf der einen Seite sowie der Förderung/Unterstützung von Personen der Zielgruppe nach Abschluss eines voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf der anderen Seite

1. Betriebsakquisiteur

Die Arbeitgeberansprache und -betreuung erfolgt durch einen Betriebsakquisiteur, der Mitarbeiter/in des Jobcenters ist. So können auf die regionalen und lokalen Arbeitsmärkte ausgerichtete Strategien der Arbeitgeberansprache zum Tragen kommen. Der Betriebsakquisiteur betreibt gezielte Stellenakquise für Personen der Zielgruppe und berät Arbeitgeber über bestehende Fördermöglichkeiten. Er ist das zentrale Bindeglied zwischen Arbeitgebern, dem Jobcenter (insbesondere Arbeitgeber-Service und bewerberorientierter Vermittlung) und dem Coach des Arbeitnehmers.

2. Coaching des Arbeitnehmers

Die Förderung der Arbeitnehmer beinhaltet ein Coaching zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses. Es kann z.B. in den ersten Tagen des Beschäftigungsverhältnisses eine Begleitung zur Arbeitsstelle, Unterstützung bei Behördengängen oder Bankterminen, aber auch Konfliktmanagement bei auftretenden Problemen am Arbeitsplatz bzw. familiären Problemen infolge der Arbeitsaufnahme umfassen. Das Coaching kann durch eigenes Personal des Jobcenters oder durch Dritte durchgeführt werden. Der Coachingumfang ist degressiv ausgestaltet.

3. Qualifizierung des Arbeitnehmers

Im Rahmen des Programms – d.h. nach Beschäftigungsaufnahme – sollen bei Bedarf einfache tätigkeitsbezogene Qualifizierungen (z.B. Gabelstaplerschein) sowie ggf. eine Unterstützung zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen (Lese- und alltagsmathematische Kompetenz, computergestützte Problemlösung) gefördert werden.

4. Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber

Die Minderleistung des Arbeitnehmers wird durch degressiv ausgestaltete Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber ausgeglichen. Um die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsaufnahme sicher zu stellen, ist eine Nachbeschäftigungspflicht von sechs Monaten vorgesehen.

Alle Arbeitgeber haben deutschlandweit gleichberechtigten Zugang zur Förderung. Am Programm teilnehmende Jobcenter werden (durch die Förderrichtlinie) verpflichtet, auch Arbeitgebern, die in örtlichen Bereichen von nicht teilnehmenden Jobcentern ansässig sind, geeignete förderfähige Leistungsberechtigte zur Einstellung vorzuschlagen. Das BMAS wird über eine breite Kommunikation sicherstellen, dass bundesweit Transparenz über die Förderung für alle Unternehmen besteht.

 

III. Finanzierung

Zur Umsetzung des Programms stehen 470 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zuzüglich der nationalen Kofinanzierung zur Verfügung. Die Finanzmittel werden den teilneh-menden Jobcentern im Wege einer Zuwendung aus dem Programmbudget zur Verfügung ge-stellt.

IV. Umsetzung

Zentrale Umsetzer des Programms vor Ort sind die teilnehmenden Jobcenter. Die Jobcenter beantragen die Teilnahme am Programm und damit auch die für die Umsetzung des Pro-gramms benötigten Mittel. Sollte die Nachfrage der Jobcenter die zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten, erfolgt eine Auswahl nach objektiven, in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien.

Die neue ESF-Förderperiode beginnt 2014 und endet 2020. Das Antragsverfahren für die Teil-nahme der Jobcenter ist für das vierte Quartal 2014 (nach Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission) vorgesehen. Die technische Umsetzung er-folgt über das Bundesverwaltungsamt (BVA). Interessierte Jobcenter müssen ihren Antrag auf Förderung beim BVA stellen und durch Aussagen u.a. zur Ausganglage am örtlichen Arbeits-markt, Anzahl der geplanten Teilnehmer differenziert nach Grund- und Intensivförderung, Aus-wahl der Teilnehmer, Arbeits-, Zeit- und Finanzplan für die Umsetzung untermauern.