Hartz-IV- Empfänger in Hessen: Arbeitsaufnahme beendet häufig nicht die Hilfebedürftigkeit
Dieser Arbeitsmarkt-Report betrachtet die Arbeitsaufnahmen von vormals arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern in Hessen. 2016 zählte die Bundesagentur für Arbeit knapp 72.000 Arbeitsaufnahmen von vormals arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern. Hartz-VI-Empfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen und so die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.
Nur rund 31.000, also nicht einmal jede zweite dieser Integrationen in den Arbeitsmarkt, war auch „bedarfsdeckend“. Als bedarfsdeckend gilt eine Integration nur, wenn der vormals Arbeitslose drei Monate nach der Integration keine Hartz-IV-Leistungen mehr bezieht.
Die gute Arbeitsmarktlage scheint nicht zu besseren Chancen von arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern auf dem Arbeitsmarkt zu führen. Trotz historisch niedriger Arbeitslosenzahlen ist im Vergleich zum Vorjahr sowohl die Zahl der Arbeitsaufnahmen von vormals arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern insgesamt gesunken (minus 3,5 % im Vergleich zu 2015 ), als auch die Zahl derjenigen, deren neue Arbeit auch bedarfsdeckend war (minus 5,7% im Vergleich zu 2015).
Weitere ausführliche Informationen zum Thema bedarfsdeckende Integration von Hartz-IV-Empfängern finden Sie im Arbeitsmarkt Report Hessen 09-2017.
Monatliche Übersicht über beschäftigungspolitische Maßnahmen in Hessen
Darüber hinaus enthält der Report jeden Monat Übersichten über den Bestand an TeilnehmerInnen in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den hessischen Kommunen, getrennt nach der Kostenträgerschaft im SGB III und SGB II.
Der Arbeitsmarkt-Report Hessen wird vom Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz für die LAG Arbeit in Hessen e.V. erstellt.
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