Zahl der arbeitsunfähigen Bezieher von Arbeitslosengeld II ist gestiegen
Im Land Hessen bezogen im Jahr 2018 monatlich rund 292.000 erwerbsfähige Personen Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (“Hartz IV“) nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Nur rund ein Drittel der Grundsicherungs-Empfänger ist offiziell arbeitslos
Der überwiegende Teil der Erwerbsfähigen im Hartz-IV-System fällt wegen Sonderregelungen aus der Arbeitslosenstatistik. Gründe hierfür sind zum Beispiel der Besuch von Bildungseinrichtungen, die Teilnahme an Maßnahmen, die Sorgearbeit für Angehörige und Kinder sowie Arbeitsunfähigkeit.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt, dass knapp 19.000 Erwerbsfähige im Leistungsbezug nach dem SGB II aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht arbeitslos waren. Das entspricht 6,4 Prozent aller erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Hessen.
Hier kommen Sie direkt zum ausführlichen Arbeitsmarkt-Report 06/2019
Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von sechs Wochen zählt in der BA-Statistik als „Unterbeschäftigung im engeren Sinne“. Kurzfristig Arbeitsunfähige sind daher nicht arbeitslos, sondern nur arbeitsuchend. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen an, sind die Leistungsberechtigten auch nicht mehr arbeitsuchend im Sinne der Statistik. Bei langanhaltender Krankheit ist das zuständige Jobcenter dazu angehalten, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen zu überprüfen.
Auffällig ist, dass seit 2007 die Zahl der arbeitsunfähigen Bezieher von ALG II sowohl absolut, als auch prozentual gemessen an der Gesamtheit aller erwerbsfähigen ALG-II-Empfänger zugenommen hat.
Krankheit macht arbeitslos und Arbeitslosigkeit macht krank
Aus Sicht der Wissenschaft gibt es kausale negative Zusammenhänge zwischen der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit und Gesundheit bzw. Krankheit. So erhöhen nicht nur vorhandene physische und psychische Einschränkungen der Gesundheit das Risiko, arbeitslos zu werden. Mehrere Studien deuten darauf hin, dass sich Arbeitslosigkeit negativ auf die psychische Gesundheit der Betroffenen auswirkt. Hierauf weist beispielsweise der Fehlzeiten-Report 2018 der Krankenkasse AOK hin. Arbeitslose entwickeln demnach ein beeinträchtigtes Sinnempfinden, dass demotivierend und depressiv auf sie wirkt und daher psychische Erkrankungen befördert und die Arbeitssuche erschwert. Die materiellen Einschnitte, die aus dem Jobverlust und langfristiger Arbeitslosigkeit resultieren, wirken sich zusätzlich negativ auf den Gesundheitszustand von Arbeitslosen aus.
Wenn die Aufnahme einer Erwerbsarbeit nicht umsetzbar ist, können aus Sicht der Wissenschaft andere sinnstiftende Tätigkeiten wie zum Beispiel Freiwilligenarbeit Abhilfe schaffen und die psychische Gesundheit von Arbeitslosen verbessern.
Ausführliche Informationen zu den Verweildauern im SGB-II erhalten Sie im Arbeitsmarkt-Report Hessen 06/2019
Darüber hinaus enthält der Report jeden Monat Übersichten über den Bestand an TeilnehmerInnen in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den hessischen Kommunen, getrennt nach der Kostenträgerschaft im SGB III und SGB II
Der Arbeitsmarkt-Report Hessen wird vom Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz für die LAG Arbeit in Hessen e.V. erstellt.