Verfassungsfragen des Passiv-Aktiv-Transfers

Ein von EFAS (Evangelischer Fachverband für Arbeit und Soziale Integration) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernd Hartmann kommt zum Ergebnis: Der Anwendung des PASSIV-AKTIV-TRANSFER für öffentlich geförderte Beschäftigung stehen weder haushaltsrechtliche noch finanzverfassungsrechtliche Hürden entgegen. Auch das immer wieder vorgebrachte Übertragungsverbot vom Bund auf die Kommunen hält der rechtlichen Prüfung nicht stand.

Das Gutachten