Ein von EFAS (Evangelischer Fachverband für Arbeit und Soziale Integration) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernd Hartmann kommt zum Ergebnis: Der Anwendung des PASSIV-AKTIV-TRANSFER für öffentlich geförderte Beschäftigung stehen weder haushaltsrechtliche noch finanzverfassungsrechtliche Hürden entgegen. Auch das immer wieder vorgebrachte Übertragungsverbot vom Bund auf die Kommunen hält der rechtlichen Prüfung nicht stand.