Reformbedarfe im SGB II und SGB III – Eckpunkte aus Sicht der Länder

Der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II hatte die Arbeitsgruppe Eingliederung beauftragt, Empfehlungen für gesetzliche Änderungen zu erarbeiten. Die in der Arbeitsgruppe vertretenen Länder haben ihre Position in einem Eckpunktepapier formuliert : Gesetzlicher Änderungsbedarf bei den Förderinstrumenten im SGB II und SGB III aus Sicht der Länder in der Arbeitsgruppe Eingliederung.

Wesentliche Inhalte/Forderungen des Eckpunktepapiers:
  1. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Nachbetreuung von Langzeitarbeitslosen nach Beschäftigungsaufnahme und Wegfall des SGB II-Leistungsbezugs
  2. Arbeitsgelegenheiten (AGH)
    Wegfall der Begrenzung auf zwei Jahre,
    AGH möglichst nah am regulären Arbeitsprozess und mit Qualifzierung und sozialpädagogischer Begleitung (ohne Zukauf bzw. Vergabe),
    Regionaler Konsens durch Beiräte zur Sicherung der Wettbewerbsneutralität,
    Um sinnsstiftende und arbeitsmarkte Maßnahmen zu ermöglichen und die Verdrängung regulärer Beschäftigung zu verhindern, sollte die Fördervoraussetzung „zusätzliche Arbeiten“ durch „zusätzliche Beschäftigung“ ersetzt werden.
  3. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
    Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr,
    Pauschale Finanzierung von sozialpädagogischer Begleitung und Qualifizierung,
    Prämien/Pauschalen für erhöhten Anleitungs- und Begleitungsaufwand vorrangig für Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes,
    Zur Finanzierung sollte auch PAT (Passiv-Aktiv-Tausch) herangezogen werden. (u.a. Hessen teilt diesen Vorschlag nicht)
  4. FbW
    Einführung monatlicher Anreizleistungen von 100 bis 150 Euro zusätzlich zum ALG II, ggf. ergänzend Erfolgsprämien,
    Umschulungen sollen nicht mehr auf 2/3 der regulären Ausbildungsdauer verkürzt werden.
  5. Freie Förderung
    Schaffung von Rechtssicherheit, Einführung einer Erprobungsklausel (bis zehn Prozent der Mittel im EGT), um innovative Ansätze zur erproben.

MInisterin Nahles hatte in ihrem Konzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vom 05.11.14 angekündigt, noch in 2014 in den Dialog mit den Ländern, den Kommunalen Spitzenverbänden und der BA zu treten, und in diesem Zusammenhang auf Vorschläge der Länder verwiesen.