Langzeitarbeitslose: wer sich engagiert, wird bestraft

ist der Titel des Beitrags der Sendung Monitor vom 26.02.15, der an  zwei Beispielen demonstriert, dass bei Aufnahme einer Ausbildung die Streichung der Hilfe zum Lebensunterhalt im SGB II droht. Bekanntermaßen hat mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind denkbar schlecht. Doch die Logik des Gesetzes bestraft Eigeninitiative. Wer eine qualifizierte Ausbildung machen will, bei dem werden staatliche Leistungen gekürzt oder bei älteren Betroffenen sogar gestrichen.

Höchste Zeit, dass das SGB II dahingehend geändert und die Mittel für Ausbildung und Qualifizierungen erhöht werden!