Hessen schafft wenig neue Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose – Sozialbetriebe ziehen Bilanz zu Teilhabechancengesetz



Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz (§16i und 16e SGB II) in Kraft. Bundesweist sollten damit die im Koalitionsvertrag angekündigte 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes fällt die Bilanz ernüchternd aus. Als Teil des Bundesnetzwerkes für Arbeit und soziale Teilhabe fordert die LAG Arbeit in Hessen eine engagiertere Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Hessen.

Hessen und Hamburg sind Schlusslicht

Teilnehmende nach Bundesländern
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt Kompakt „Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II“ (Januar 2020), S. 5

Das Engagement von Ländern, Kommunen und Jobcentern ist bislang sehr unterschiedlich. In Hessen wurden erst 1300 Arbeitsplätze über das Teilhabechancengesetz geschaffen. In Nordrhein-Westfalen dagegen bereits 11.100 Plätze (Stand Januar 2020). Vergleicht man die Zahl der Teilnehmendenplätze mit der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden liegen Hessen und Hamburg hinten.

Viele geförderte Arbeitsplätze aus Vorläuferprogrammen sind 2019 ausgelaufen

Parallel zum Aufbau des Programms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind viele schon vorhandene geförderte Arbeitsplätze weggefallen. Im Saldo bleibt bundesweit ein Plus von nur knapp 14.000 zusätzlichen geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Dies sind weniger als 10% der Zielzahl!

Die meisten Plätze mit Förderung nach §16i wurden bundesweit bei Sozialbetrieben geschaffen

Ein Großteil der Arbeitsplätze entstand nicht bei Arbeitgebern des „ersten Arbeitsmarktes“ sondern bei Sozialbetrieben. Auch wenn die Statistik der Bundesagentur für Arbeit dies anders ausweist. Gemeinnützige Sozialbetriebe werden den „privaten Arbeitgebern“ zugeordnet- hier wird Verschleierung betrieben, die große Leistung der Beschäftigungsträger wird kleingeredet.

Die Anforderungen in den Betrieben des ersten 1. Arbeitsmarktes schließen eine Vielzahl von Menschen aus, die nach langjähriger Erwerbslosigkeit und mit persönlichen Handicaps dort nicht mithalten können aber arbeiten wollen.

Gemeinwesen-Projekte schaffen sinnvolle Arbeit, aber sie erwirtschaften kaum Erlöse – deshalb benötigen sie eine Ko-Finanzierung

Für viele Langzeitarbeitslose sind Arbeitsplätze bei gemeinnützigen Projekten die Chance auf Teilhabe. In unseren gemeinnützigen Organisationen mit Gemeinwesen- und Stadtteilprojekten und Zweckbetrieben, z.B. im Recycling oder der Schulverpflegung haben je nach Region bis zu 80 Prozent eine Arbeit gefunden. Als Sozialbetriebe benötigen wir jedoch eine Ko-Finanzierung. Unsere Erlösmöglichkeiten im sozialen Bereich sind gering oder wie in Gemeinwesen-Projekten überhaupt nicht vorhanden.

Forderungen des Bundesnetzwerkes für Arbeit und Soziale Teilhabe

Millionen Euro wurden von den Jobcentern nicht oder nicht für zusätzliche Arbeitsplätze ausgegeben! Das Erreichte ist bislang nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“! 540.000 Menschen warten bundesweit noch darauf, einen Beitrag für das Gemeinwesen zu leisten. Als Teil des Bundesnetzwerkes für Arbeit und Soziale Teilhabe fordert die LAG Arbeit in Hessen:

  • Übernahme der vollständigen Arbeitsplatz- und Assistenzkosten für kommunale und soziale Dienstleistungen!
  • Zweckbindung der für § 16i vorgesehenen Eingliederungsmittel!
  • STOPP der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Eingliederungs- und Verwaltungshaushalt, d.h. keine Steigerung der Verwaltungskosten zu Lasten der Eingliederungsmittel!

Hier finden das Positionspapier „Teilhabechancengesetz in Hessen engagierter umsetzen“ der LAG Arbeit in Hessen vom 17.02.2020 als PDF-Dokument

Auf dem Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr 16i“ des Bundesnetzwerkes für Arbeit und soziale Teilhabe in Hamburg zogen im Januar 2020 Fachleute der Arbeitsförderung Bilanz. Hier finden Sie die Tagungsunterlagen:

Kontakt:
Kerstin Gerbig (Vorsitzende)
Tel.: 0176-56576280

Miriam Hedtmann (Leitung der Geschäftsstelle)
Tel.: 069-973194-00

info@lag-arbeit-hessen.de
LAG Arbeit in Hessen e.V.
Mainzer Landstr. 405
60326 Frankfurt

Zum Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe: Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe ist ein Verbund von rund 240 arbeitsmarktlichen Dienstleistern in den Landesarbeitsgemeinschaften und Verbänden für Arbeit in Baden – Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg – Vorpommern, Nordrhein – Westfalen, Rheinland – Pfalz, Sachsen, Schleswig – Holstein und Thüringen. Die Praktiker in den Organisationen entwickeln ihre Erkenntnisse im Umgang mit arbeitslosen Menschen bei der Umsetzung von Angeboten der Aktivierung, Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung.