Corona und Sozialdienstleister – finanzielle Absicherung? – Aktualisierung vom 29.03.2020:
Der Bundestag hat dem „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2″ (Sozialschutz-Paket)“ zugestimmt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Stellungnahme im Ausschuss für Arbeit und Soziales auf sozial- und arbeitsmarktpolitische Leerstellen aufmerksam gemacht. Unklar sei z. B., ob Integrationsunternehmen von dem Paket (Art. 10) ausreichend erfasst würden.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Corona und Sozialdienstleister finden Sie hier auf der Seite von Andreas Hammer
Corona und Sozialdienstleister – finanzielle Absicherung?
26.03.2020
Am 25.3.2020 wurde der Entwurf der Bundesregierung vom Bundestag am 27.03.2020 geht er in den Bundesrat. zur Verabschiedung. Viel Zeit für die Beratung bleibt demnach nicht. Auf der anderen Seite brauchen die Träger sehr schnell die Gewißheit, dass sie weiter arbeiten können.
Hier auf der Seite von Andreas Hammer finden Sie eine gute Zusammenfassung zum Sozialschutz Paket.
Hier finden Sie die Auszüge aus dem Gesetzesentwurf, die nur die Bildungsträger betreffen
24.03.2020
Corona und Sozialdienstleister – finanzielle Absicherung?
Zahlreiche Sozialdienstleister sind durch behördliche Einschränkungen in ihrer Existenz bedroht. So sind bspw. die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Jobcenter ausgesetzt worden. Und Bildungseinrichtungen sind durch behördliche Anordnung gezwungen zeitweise ihren Betrieb zu schließen.
Gleichzeitig haben die Jobcenter auch ein Interesse daran, dass die „Hartz-IV“-EmpfängerInnen nicht alleine auf sich gestellt sind. So soll telefonische Beratung und Coaching weiterhin ermöglicht werden. Dafür fehlt allerdings bisher die Rechtsgrundlage.
Hier finden Sie die Auszüge aus dem Gesetzesentwurf, die nur die Bildungsträger betreffen
20.03.2020
Brief des Bundesnetzwerkes für Arbeit und soziale Teilhabe an den Arbeitsminister mit Bitte um Weiterfinanzierung von Maßnahmen der Arbeitsförderung im gesamten Zeitraum der corona-bedingten Unterbrechung.
Am 19.03.2020 hat die Bundesagentur für Arbeit in einem Schreiben die Träger der Arbeitsförderung über den weiteren Umgang mit Maßnahmen bei Bildungs- / Maßnahmeträgern sowie bei Lohnkostenzuschüssen angesichts des Corona – Infektionsgeschehens informiert.
Das Bundesnetzwerk für Arbeit und Soziale Teilhabe, in dem die LAG Arbeit in Hessen aktiv ist, begrüßt die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die aktuellen Maßnahmen bis zum 31. März abzusagen, den Trägern jedoch eine Weiterfinanzierung in diesem Zeitraum zu ermöglichen. Dadurch kann die systemrelevante Trägerstruktur in diesem Zeitraum intakt bleiben. Es ist jedoch absehbar, dass die Maßnahmen länger unterbrochen werden. Damit ergeben sich die gleichen Probleme ab dem 1. April erneut.
Deshalb hat das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe am 20.03.2020 in einen Brief an den Bundesarbeitsminister darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung durch das Infektionsschutzgesetz die derzeitigen Herausforderungen der Träger nicht löst.
Eine Entschädigung durch das Infektionsschutzgesetz – sofern überhaupt möglich – ist bürokratisch und zeitaufwändig. Unter normalen Umständen dauert die Bearbeitung eines solchen Antrags mehrere Monate. Die löst die akuten Liquiditätsprobleme der Träger nicht. Es besteht nach wie vor die Gefahr eines
massiven Trägersterbens.
Dies hätte mehrere dramatische Folgen: Zunächst sind durch diesen
Liquiditätsengpass deutschlandweit sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im sechsstelligen Bereich gefährdet. Dazu kommen viele neue Personen, die einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen müssen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass solch ein Schritt die Trägerlandschaft nachhaltig beschädigt. Eine Wiederaufnahme
der Tätigkeit nach der Krise wäre somit unmöglich.
Folgende Lösung wäre aus unserer Sicht daher zwingend notwendig: Die Maßnahmeträger erhalten die jeweils vereinbarte Vergütung für die Zeit der Unterbrechung. Die vertraglich bzw. zuwendungsrechtlich bewilligten zugesagten Zahlungen werden unverändert fortgesetzt.
Dies ist die beste Möglichkeit, den Fortbestand der Träger in dieser Krisensituation zu sichern, da sie konkrete Vorteile bietet. Diese Lösung:
• ist unbürokratisch,
• ist solidarisch, da sie die systemrelevanten Trägerstrukturen im Sinne der Allgemeinheit bewahrt,
• erfordert keine zusätzlichen Mittel, da diese Finanzierung ohne Corona ebenso geflossen wäre,
• spart Kurzarbeitergeld und
• ermöglicht ein sofortiges Anlaufen der Geschäfte, sobald der durch Corona bedingte Ausnahmezustand behoben ist.
Wir sind uns der historischen Dimension der aktuellen Lage bewusst und leisten gern unseren Beitrag, um sicher durch die Krise zu kommen und im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass es möglichst wenig Langzeitfolgen gibt. Dazu müssen wir aber in der Lage sein, unsere Strukturen zu erhalten und Gewissheit haben, wie es weitergeht.