19.03.2020
Informationsschreiben des ESF zur Regelung von Veranstaltungsausfällen in Folge der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus
Die von der Bundesregierung und den Regierungen der Bundesländer getroffenen aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus führen zu Verschiebungen, Anpassungen oder Absagen von Kursen und Veranstaltungen im Rahmen des ESF. Die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes sichert zu, dass Projektträgern/ Zuwendungsempfänger/innen keine Nachteile aufgrund dieser erforderlichen Projektanpassungen entstehen werden (z.B. soll bei verzögerter oder nicht vollständig erfüllter Zielerreichung keine Reduzierung der Fördermittel erfolgen). Die Projektträger/Zuwendungsempfänger/innen teilen den jeweiligen umsetzenden Stellen notwendige Anpassungen in Form einer Anderungsmitteilung samt kurzer Begründung mit (per Email).
Die genauen Regelungen finden Sie hier im ESF-Schreiben vom 17.03.2020.
18.03.2020
Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020 der Hessischen Landesregierung
Die Vierte Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020 untersagt bis zum 19. April 2020 die Wahrnehmung von Angeboten in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (§ 1 Absatz 1 Satz 2) .
Darunter fallen auch die Einrichtungen von Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die der Qualifizierung, Aktivierung, Fortbildung, etc. von Leistungsbeziehern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dienen. Dies hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration am 18.03.2020 klargestellt.
Hier auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie aktuelle Informationen zu Corona in Hessen.
17.03.2020
Hier werden Infos zur Auswirkungen der Corona-Krise auf die Arbeit von Trägern der Arbeitsförderung in Hessen veröffentlicht
Die Träger der Arbeitsförderung sind in erheblichem Maße von der Corona-Krise betroffen, da sie viele Maßnahmen zur Integration von arbeitslosen und sozialbenachteiligten Menschen aktuell schließen müssen. Die weitere Finanzierung ist in vielen Fällen unklar, das stellt die Träger mit ihrem Personal aus Sozialpädagog*innen, Ausbilder*innen, Coaches, Berater*innen usw. vor existenzielle finanzielle Probleme.
Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe, in dem die LAG Arbeit in Hessen aktiv ist, hat in den vergangenen Tagen in Gesprächen mit Politiker*innen und Briefen an Politik und Institutionen auf diese Probleme hingewiesen und Lösungen eingefordert.
16.03.2020
Brief des Bundesnetzwerkes für Arbeit und soziale Teilhabe an Bundesarbeitsminister mit Bitte um Schließung aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Deutschland bei gleichzeitiger Weiterzahlung der Kosten der Träger
Im Laufe des letzten Wochenendes wurden die Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zum Umgang mit der aktuellen Corona-Pandemie informiert. Laut derzeitiger Regelung trägt die Bundesagentur für Arbeit die Vergütung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausschließlich im Fall eines Maßnahmeabbruchs durch die BA. Andernfalls (Schließungsanordnung durch das Gesundheitsamt) werden die Kosten nicht getragen, es ergeben sich lediglich Ansprüche auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Das Bundesnetzwerk für Arbeit und Soziale Teilhabe hat am 16.03.2020 einen Brief an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geschickt, mit der Bitte, sich für einen sofortigen Maßnahmeabbruch (vorübergehendes Pausieren) aller aktuellen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Deutschland bei gleichzeitiger Weiterzahlung der Kosten an die Träger einzusetzen, bis die aktuelle Corona-Pandemie ausgestanden ist.
Gründe dafür sind:
- Die Zielgruppen der Maßnahmen gehören zu den Risikogruppen für eine schwere Infektion
- Finanzielles Risiko für die Träger/Liquiditätsprobleme
- Es droht ein erheblicher Verlust von Arbeitsplätzen im fünf- bis sechsstelligen Bereich
- Verlust des sozialen Beitrags der Träger
16.03.2020
Rundbrief des Hessischen Sozialministeriums zu Auswirkungen der Corona-Krise auf Projekte im AQB
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat sich in einem Rundschreiben an die Projektträger im Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget gewendet. Es empfiehlt allen Maßnahmenträgern nachdrücklich, ab sofort alle teilnehmerbezogenen Projekte (Kurse, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen, Unterrichtseinheiten, Praktika u.ä.) zu
unterbrechen.
Gleichzeitig sichert das Hessische Sozialministerium den Trägern erfreulicherweise zu, dass den Zuwendungsempfänger*innen keine Nachteile aufgrund der Vorkehrungen (z.B. Unterbrechung, Ausfall, verzögerter Beginn von Projekten) entstehen werden. Der Rundbrief liegt den Zuwendungsempfängern vor.