10.000 Ältere in Hessen werden aufgrund einer Sonderregelung aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen
Hier finden Sie den Arbeitsmarkt-Report Hessen 03/2020
Der Report wird im Auftrag der LAG Arbeit in Hessen e.V. durch das Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz (ISAM) erstellt.
Diese Ausgabe behandelt schwerpunktmäßig die Zählweise älterer Arbeitsloser durch die Bundesagentur für Arbeit. Auf Grund einer Sonderregelung gelten über 58-jährige Beziehende von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) nicht als arbeitslos, wenn sie seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet waren und ihnen während dieser Zeit kein Angebot auf dem ersten Arbeitsmarkt unterbreitet wurde. Aufgrund dieser Regelung fallen 10.000 Ältere in Hessen aus der Arbeitslosen-Statistik, sie werden nicht als arbeitslos sondern als arbeitssuchend gezählt.