Deutscher Landkreistag kritisiert Parallelstrukturen durch Arbeitsgelegenheiten im Integrationsgesetz

In seiner Stellungnahme zu dem vom BMAS geplanten 100.000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln („Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ FIM), kritisert der Deutsche Landkreistag die Schaffung von Parallelstrukturen zu den Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG.

Die LAG Arbeit in Hessen e.V. teilt diese Einschätzung und hat sie in Gesprächen mit Vertretern der  Landes- und Bundespolitik vorgetragen, so z.B. im Gespräch mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Dagmar Schmidt bei einem Arbeitsmarktgespräch in Gießen.

Das vorgesehene Verfahren ist aufwendig, da die BA als zusätzlicher Verfahrensbeteiligter eingebaut wird. Es ist zudem sehr bürokratisch ausgestaltet. Die parallele Adressierung an die Träger nach dem AsylbLG sowie an Maßnahmeträger ist verwirrend. Das Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren ist kompliziert.

Mit den FIM soll eine dritte Form der Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden – neben denen nach §5 AsylbLG und denen im SGBII. Sie richtet sich jedoch nur an Asylantragssteller,  die nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen. Diese Zielgruppe jedoch, so wurde es mehrfach von der Spitze des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekundet, soll es zum Ende des Jahres nicht mehr geben, denn der Bearbeitungsstau bei der Entscheidung über Asylverfahren soll deutlich abgebaut werden. Das heißt, das hier mit erheblichen Aufwand neue behördliche Strukturen geschaffen, die dann nicht mehr im nennenswerten Maße verwendet werden.

Deutlich hilfreicher für die Integration wäre ein besserer Zugang zu den Integrationskursen (auch für Menschen mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchernder BÜMA, auch für Flüchtlinge aus Afghanistan, denen keine gute Bleibeperspektive prognostiziert wird.)

Sinnvoller wäre auch eine Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten nach §5 AsylbLG und eine finanzielle Unterstützung der Kommunen hierfür durch den Bund.

Dringender wäre darüber hinaus, mehr Maßnahmen zu schaffen, die tatsächlich den Weg zu einer Integration auf den Arbeitsmarkt ebnen – mit flankierendem Deutschunterricht sowie der Vermittlung von Grundkompetenzen, Grundbildung und beruflichen Qualifikationen.