Wann muss ein Asylsuchender eine Arbeiterlaubnis der Ausländerbehörde vorlegen, wenn er oder sie ein Praktikum in einem Betrieb machen möchte?
Wann bedarf es einer Zustimmung zur Beschäftigung durch die Arbeitsagentur?
Die „Arbeitshife: Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Zustimmung zur Beschäftigung für ein Praktikum und ähnliche Tätigkeiten für Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung“, erstellt von der GGUA Flüchtlingshilfe, gibt einen aufschlussreichen Überblick.
Auf der Webseite der GGUA Flüchtlingshilfe finden sich darüberhinaus gute Übersichten zum Zugang zu Beschäftigung für Personen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung und weitere relevante Arbeitshilfen zum Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt.
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