Viele Flüchtlinge möchten frühstmöglich einen Einstieg in den Beruf in Deutschland finden. Die Aufnahme bestimmter Praktika ist nach einer Neuregelung der Bundesregierung vom 29. Juli 2015 nun leichter möglich. Bisher prüfte die Bundesagentur für Arbeit in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes zunächst, ob niemand aus Deutschland oder einem EU-Land den Platz haben wollte. Diese Vorrangprüfung für Praktika entfällt künftig.
Der erleichterte Zugang gilt für Pflichtpraktika, Orientierungspraktika, die oft eine Voraussetzung dafür sind, ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen, für ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von jeweils bis zu drei Monaten. Außerdem wird die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung erleichtert.
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