Teilweise Öffnung der Bildungseinrichtungen seit dem 4. Mai in Hessen

Am 29.04. wurde die achte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus vom 27. April 2020 (GVBl Nr.22 vom 29. April 2020 ) veröffentlicht.

Mit der Änderung des § 1 Absatz 4 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus wird ab dem 04.05.2020 eine teilweise Öffnung der Bildungseinrichtungen erlaubt.

Hier eine Zusammenfassung der relevanten Punkte auf der Seite des ESF-Hessen

Das vollständige Gesetz- und Verordnungsblatt finden Sie hier

Darüber hinaus ist Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen) mit der Neunte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona­-Virus-Verordnerung vom 2. Mai erlaubt. Hier der Link zur Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung.