Arbeitsmarkt-Report 08/2019

Jeder fünfte Arbeitsplatz, den ehemals Arbeitslose aus der Grundsicherung heraus aufnehmen, ist in der Zeitarbeit

Der Arbeitsmarkt-Report Hessen 08/2019 betrachtet die Übergänge aus der Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt. In Hessen gelang im Jahr 2018 vormals Arbeitslosen insgesamt rund 129.000 Mal der Übergang in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt. Der Großteil der Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt, rund 92.000, gelang Arbeitslosen aus dem System der Arbeitslosenversicherung (SGB III).

Die restlichen knapp 37.000 Abgänge in den ersten Arbeitsmarkt fanden aus dem System der Grundsicherung für Arbeitsuchende heraus statt (SGB II, ugs. „Hartz IV“).

Quelle: Abgang und Verbleib von Arbeitslosen in Beschäftigung – Deutschland, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen (Monats-/ Jahreszahlen), Dezember 2018, Hessen, Tabelle 2.

In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist ersichtlich, in welcher Branche die Arbeitsaufnahmen stattfanden. Der Wirtschaftszweig, in der die meisten vormals Arbeitslosen im Jahr 2018 eine Beschäftigung aufnahmen war die Arbeitnehmerüberlassung, also die Leiharbeit. Knapp 16 Prozent aller Abgänge führten zu einer Beschäftigungsaufnahme in der Leiharbeit.

Zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB III gibt es bemerkenswerte Unterschiede bei den Übergängen in den ersten Arbeitsmarkt

So entfielen im Jahr 2018 knapp 8.000 und damit mehr als ein Fünftel aller Abgänge von Arbeitslosen im SGB II in den ersten Arbeitsmarkt auf die Leiharbeit. Im System der Arbeitslosenversicherung lag der Anteil mit knapp 14 Prozent weit darunter. Im Jahr 2018 wurden im SGB III knapp 13.000 von insgesamt 92.000 Abgängen in den ersten Arbeitsmarkt der Leiharbeit zugeschrieben. Leiharbeitsverhältnisse sind oft nur von kurzer Dauer.

In Hessen endeten zuletzt 41 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit bereits innerhalb der ersten drei Monate

Da eine Person innerhalb eines Monats und auch eines Jahres mehrmals zwischen Arbeitslosigkeit und Beschäftigung wechseln und somit mehrfach gezählt werden kann, beeinflussen mehrere aufeinanderfolgende kurze Beschäftigungsverhältnisse auch die Abgangsstatistik der BA. Vor allem in der Leiharbeit kommt dieser Effekt deshalb zum Vorschein. In Hessen waren nach dem Ende einer Beschäftigung in Leiharbeit im 2. Halbjahr 2018 knapp 20 Prozent der Arbeitnehmer nach 90 Tagen erneut als Leiharbeiter tätig.

Ausführliche Informationen zur Arbeitsaufnahme aus dem SGB II und dem SGB III in Hessen finden Sie im Arbeitsmarkt-Report 08/2019.

Darüber hinaus enthält der Report jeden Monat Übersichten über den Bestand an TeilnehmerInnen in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den hessischen Kommunen, getrennt nach der Kostenträgerschaft im SGB III und SGB II