Arbeitsgelegenheiten im neuen Integrationsgesetz – kein gutes Mittel zur Integration in den Arbeitsmarkt

Im Rahmen des Integrationsgesetzes der Bundesregierung sollen „Zusätzliche 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (…) erste Eindrücke in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen“, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite.  Wer das Instrument der Arbeitsgelegenheit und die gesetzlichen Anforderungen an seine Bewilligung kennt, wird sich wundern. Denn diese sind eben nicht darauf zugeschnitten dem deutschen Arbeitsmarkt nahe zu kommen. Sie werden nach § 16d SGB II, Absatz 1 nur dann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zugewiesen »wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind«, also einer normalen wirtschaftlichen Tätigkeit möglichst fernstehen.

Hier zu ausführlich der sehr empfehlenswerte Artikel „Nirwana-Arbeitsgelegenheiten“ von Stefan Sell, Professor für Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz.