Workshop: Was ist bei der Zulassung von Gutschein-Maßnahmen nach AZAV-zu beachten? Qualitätsvorgaben für Maßnahmen nach § 45 und § 81 SGB III

Wann

19/08/2019    
9:00 - 16:30

Wo

FaPrik gGmbH
Mainzer Landstr. 405, Frankfurt am Main, 60326

Event Type

Wenn Ihre Organisation eine AZAV-Trägerzulassung  für  die  AZAV-Fachbereiche 1 und 4 hat, dann werden Sie sicherlich auch die Zulassung von Maßnahmen nach den §45 und §81 SGB III beantragen wollen.

Die Beantragung erfolgt bei  einer fachkundigen Stellen Ihrer Wahl. Von ihr erhalten Sie auch die Zulassung und die entsprechenden Zertifikate, die die Grundlage sind, Gutscheine (Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) von Interessent/innen anzunehmen und beim Kostenträger abzurechnen.

Inhalte

In diesem Workshop möchten wir mit Ihnen Prototypen für Maßnahmen nach § 45 bzw. § 81 SGB III erarbeiten, damit Sie möglichst „stressfrei“ Maßnahmen beantragen können. Dabei werden wir Sie auch über neuere Entwicklungen in der Maßnahmezulassung informieren, besonders bei Überschreitung der Bundes- Durchschnittskostensätze (B-DKS). Zu folgenden Themen wollen wir u.a. mit Ihnen arbeiten:

  • Anforderungen und Erwartungen der interessierten Parteien vor Ort
  • Qualitätsvorgaben nach SGB III, Beiratsempfehlungen u.a.m.
  • Entwicklung von Prototypen
  • Wie begründe ich eine Überschreitung des B-DKS?

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Fortbildung als PDF-Dokument. 

Hier kommen Sie zur Anmeldung über unser Buchungsportal

 

Methoden

Medienunterstützte Präsentation, Gruppenarbeit. Die Teilnehmenden können fachliche Fragen zu Massnahmekonzepten einbringen.

Referentinnen

Astrid Höhle (Geschäftsleitung der Astrid Höhle Consulting & Training sowie Lead-Auditorin und Referentin bei einer Fachkundigen Stelle im Bereich der ISO-Normen 9001/29990 sowie Trägerzulassungen nach AZAV)

Gudrun Korbus, Fachauditorin Bildungsmanagement