Mittelaufteilung nach Gebietskörperschaften für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen in Hessen

Für Flüchtlingsmaßnahmen nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes werden dem Land Hessen nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2016 5.549.000 Euro zugeteilt. für 2017 sind es 16.647.000 Euro.

Das Hessische Minsiterium für Soziales und Integration und die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit haben in einem Schreiben an die Kommunalen Spitzenverbände die Verteilung des Budgets nach Gebietskörperschaften veröffentlicht.  Diese finden Sie hier.

In Abstimmung zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit sollen die Mittel innerhalb Hessens entsprechend den Aufnahmequoten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden nach Landesaufnahmegesetz i.V.m. der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung verteilt werden. Für die Verteilung 2016 und 2017 wird bei Anwendung der gesetzlich festgelegten Quote der durchschnittliche Wert der sog. bereinigten Quoten der 3. und 4. Quartale in 2015 und der 1. und 2. Quartale in 2016 herangezogen. Dadurch finden die durchschnittlichen Aufnahmequoten der letzten 12 Monate Berücksichtigung. Nach diesem im Einzelnen der Anlage zu entnehmenden Verteilungsschlüssel wird die Regionaldirektion die Mittel den zwölf hessischen Agenturen für Arbeit zur Verwaltung zuweisen.

Die Verteilung der Mittel ist nicht starr. Wenn in einer Gebietskörperschaft ein Mehrbedarf entsteht, kann eine Umverteilung stattfinden. Hierzu wird die Bundesagentur für Arbeit ein Monitoring für die Mittelausschöpfung einrichten.