Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Das BMAS hat die Förderrichtlinien für das angekündigte Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ veröffentlicht:

  • Ziele:
    „soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt .. ermöglichen und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt .. erleichtern“
  • Zielgruppe:
    Leistungsberechtigte, die seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug waren, gesundheitliche Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit KIndern leben, auch Ex-Teilnehmende an „Bürgerarbeit“
  • Arbeitsverhältnisse:
    – zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse.
    – Mindestlohn,
    – sozialversicherungspflichtig (ohne Arbeitslosenversicherung),
    – Umfang von 15 bis 30 Wochenstunden
    – Förderdauer: max. 36 Monate, längstens bis 31.12.2018
  • Förderung:
    – förderfähig sind ausschließlich die Lohnkosten.
    – Anleitungskosten der Arbeitgeber werden als Eigenleistungen betrachtet.
    – Es dürfen keine Einnahmen unmittelbar aus der Dienstleistung der geförderten Beschäftigten erzielt werden.
  • Programmumfang:
    – 450 Mio. für einen Zeitraum von drei Jahren
    – Förderung von rund 10.000 Arbeitsplätzen
    – in ca. 100 Jobcentern
  • Antrag / Verfahren:
    Jobcenter reichen bis 30.06.15 ein Konzept beim BMAS ein, BMAS wählt erfolgreiche Bewerber aus, teilt Kontingent mit und fordert auf, innerhalb von vier Wochen einen Zuwendungsantrag zu stellen.
    Nach Bewilligung benennen die Jobcenter den Arbeitgebern die Leistungsberechtigten, mit denen  sie Arbeitsverträge abschließen können. Die Jobcenter leiten die Zuwendungen in Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben an die Arbeitgeber weiter.

Begleitende Aktivitäten, wie Profiling im Vorfeld der Einsstellung und intensive Betreuung während der Beschäftigung werden als „unverzichtbar“ betrachtet und sollen im „Rahmen des Regelgeschäfts“ der Jobcenter erfolgen. Ergänzende Aktivitäten von Kommunen, Ländern und und Dritten sind ausdrücklich erwünscht.

Wer mehr wissen möchte: hier geht es zur Förderrichtlinie