Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringen

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Integrationsbemühungen für Flüchtlinge und Geduldete mit Arbeitsgestattung beschlossen; u.a.

  • Sicherstellung einer adäquaten finanziellen Ausstattung in der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung,
  • Bereitstellung eines Grundangebots einer neu strukturierten Deutschförderung in der Größenordnung von 300 Mio. Euro aus Steuermitteln,
  • ausbildungsbegeleitende Hilfen für Geduldete ohne Arbeitsverbot sowie
  • Aufenthaltsgarantien während einer beruflichen Ausbildung und nach deren Abschluss.

Quelle: Presse Info der Bundesagentur für Arbeit vom 24.04.2015

Wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 01.04.2015 auf eine Kleine Anfrage der Grünen nach den Bundes- bzw. ESF-Mitteln hervorgeht, stehen „in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 180 Mio. Euro (60 Mio. Euro pro Jahr) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit“. Die Grünen erwähnen in ihrer Anfrage, dass aufgrund der Mittelkürzungen keine Vorschaltkurse angeboten werden, die aber notwendig sind, damit Flüchtlinge das vorgeschriebene Sprachniveau für den Zugang zu den eigentlichen ESF-BAMF-Kursen erreichen können. Die BA hatte schon im Februar auf „Förderlücken in beträchtlichem Ausmaß“ und die Folgekosten hingewiesen, wenn die notwendigen Grundinvestitionen nicht getätigt werden.

Quelle: Bundestags-Drucksache 18/4537