ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Entwurf der Förderbedingungen des neuen Bundesprogramms veröffentlicht. Mit dem Programm sollen Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse in Betrieben untergebracht und von Coaches begleitet werden. Bei den Jobcentern angestellte Betriebsakquisiteure sollen geeignete Arbeitgeber finden. Das Programmvolumen beträgt 885 Mio. €, der ESF-Anteil 470 Mio. €, die Kofinzierung erfolgt aus den Eingliederungstiteln der Jobcenter.

Die Förderbedingungen regeln detailliert

  • die Zielgruppe (über 35, 2 Jahre arbeitslos, keine (verwertbare) Berufsausbildung
  • die degressiv abnehmenden Lohnkostenzuschüsse (75% in den ersten 6 Monaten, 50% in den folgenden 9 Monaten, 25% in den folgenden  Monaten) mit 6 Monaten ungeförderter Nachbeschäftigungspflicht
  • die Coaching-Stunden für die sozialpädagogische Betreuung (drei Wochenstunden in den ersten sechs Monaten und nur noch eine in den folgenden sechs Monaten) durch das Jobcenter oder durch Vergabeverfahren beauftragte Dienstleister; das Coaching beginnt erst mit der Vermittlung/Arbeitsaufnahme
  • die Qualifizierung: durchschnittlich 240 € pro Person für arbeitsplatzbezogene Qualifikationen (dafür muss der Träger zertifiziert sein!); für ein Fünftel wird Bedarf an einer Grundqualifizierung (2 Std./Woche für z.B. Lesen und Schreiben) gesehen
  • die Aufgaben der Betriebsakquisiteure (auch: Erarbeitung von individuellen Förderplänen) und Coaches

Da bei der Definition der Zielgruppe nur zwei vermittlungshemmende Merkmale ausreichen  und angesichts der minimalen Coaching- und Qualifizierungskontingente, sind Mitnahme- und Creamingeffekte vorprogrammiert. Es besteht die Gefahr, dass mit diesem  Programm Personen gefördert werden, die auch ohne Lohnkostenzuschuss vermittelt werden könnten, und andererseits die Förderkonditionen nicht ausreichen, um arbeitsmarktfernere Zielgruppen in Arbeit zu bringen. Auch die vorgesehene „Intensivförderung“ für Menschen, die in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren und zwei zusätzliche Vermittlungshemmnisse haben, ändert nichts daran, dass dem Gros der Langzeitarbeitslosen mit diesem Programm nicht geholfen wird.

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